— Deutsches Desk · Verona

Inkasso und Forderungseinzug in Italien

Ihr italienischer Kunde zahlt nicht. Das Studio Legale Belliardo in Verona prüft Ihre Forderung und leitet das geeignete gerichtliche Verfahren in Italien ein — vom Zahlungsbefehl (decreto ingiuntivo) bis zur Zwangsvollstreckung.

Das Verfahren in drei Schritten

  1. 01

    Kostenlose Ersteinschätzung — Wir prüfen Ihre Unterlagen und teilen Ihnen mit, welches Verfahren für Ihre Forderung in Betracht kommt.

  2. 02

    Gerichtlicher Titel — Je nach Falllage beantragen wir einen decreto ingiuntivo (Zahlungsbefehl) oder erheben Klage vor dem zuständigen italienischen Gericht.

  3. 03

    Zwangsvollstreckung — Mit dem vollstreckbaren Titel pfänden wir Konten, Forderungen oder Vermögenswerte des Schuldners in Italien.

Diese Unterlagen benötigen wir

  • Vertrag oder Bestellung
  • Unbezahlte Rechnungen
  • Liefer- und Frachtdokumente (z. B. CMR)
  • Geschäftskorrespondenz, insbesondere Schuldanerkenntnisse
  • Zahlungshistorie

Realistischer Ablauf

Die Dauer hängt vom Gericht, der Beweislage und davon ab, ob der Schuldner Widerspruch einlegt. In geeigneten Fällen kann ein Zahlungsbefehl innerhalb weniger Wochen ergehen; die Vollstreckung richtet sich nach der Vermögenslage des Schuldners. Eine Erfolgsgarantie ist nach den Berufsregeln nicht zulässig — Sie erhalten stattdessen eine ehrliche, dokumentierte Ersteinschätzung.

Ersteinschätzung anfordern →

Die Korrespondenz erfolgt in englischer oder italienischer Sprache. Das Anfrageformular ist in englischer Sprache gehalten.