— Deutsches Desk · Verona
Inkasso und Forderungseinzug in Italien
Ihr italienischer Kunde zahlt nicht. Das Studio Legale Belliardo in Verona prüft Ihre Forderung und leitet das geeignete gerichtliche Verfahren in Italien ein — vom Zahlungsbefehl (decreto ingiuntivo) bis zur Zwangsvollstreckung.
Das Verfahren in drei Schritten
- 01
Kostenlose Ersteinschätzung — Wir prüfen Ihre Unterlagen und teilen Ihnen mit, welches Verfahren für Ihre Forderung in Betracht kommt.
- 02
Gerichtlicher Titel — Je nach Falllage beantragen wir einen decreto ingiuntivo (Zahlungsbefehl) oder erheben Klage vor dem zuständigen italienischen Gericht.
- 03
Zwangsvollstreckung — Mit dem vollstreckbaren Titel pfänden wir Konten, Forderungen oder Vermögenswerte des Schuldners in Italien.
Diese Unterlagen benötigen wir
- —Vertrag oder Bestellung
- —Unbezahlte Rechnungen
- —Liefer- und Frachtdokumente (z. B. CMR)
- —Geschäftskorrespondenz, insbesondere Schuldanerkenntnisse
- —Zahlungshistorie
Realistischer Ablauf
Die Dauer hängt vom Gericht, der Beweislage und davon ab, ob der Schuldner Widerspruch einlegt. In geeigneten Fällen kann ein Zahlungsbefehl innerhalb weniger Wochen ergehen; die Vollstreckung richtet sich nach der Vermögenslage des Schuldners. Eine Erfolgsgarantie ist nach den Berufsregeln nicht zulässig — Sie erhalten stattdessen eine ehrliche, dokumentierte Ersteinschätzung.
Die Korrespondenz erfolgt in englischer oder italienischer Sprache. Das Anfrageformular ist in englischer Sprache gehalten.